Die neue Kormoranverordnung tritt am 1. Oktober in Kraft. Kormorane sind demnach auch weiterhin zum Abschuss freigegeben, was im Sinne der Fischerei und allen Anglern ist und zugleich ein Kompromiss mit dem Naturschutz sein soll.
POTSDAM. Wenn die neue Kormoran-Verordnung am 1. Oktober dieses Jahres 2013 in Kraft tritt, ist es für weitere zwei Jahre erlaubt, Jagd auf die Vögel zu machen. Zumindest wird mit der Kormoran-Verordnung der Abschuss von Kormoranen an bewirtschafteten Teichen und an Binnengewässern, Seen und Flüssen, außerhalb der Brutzeit in Brandenburg ermöglicht. Wie Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack jetzt in Potsdam sagte, gelingt mit der Kormoran-Verordnung „der notwendige Interessensausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Binnenfischer und den Anliegen des Vogelschutzes“. Denn mit der Reduzierung von Kormoranen sollen den Fischern Ertragsverluste minimiert werden, die durch den Fraßdruck der Kormorane entstehen. Vor allem der Besatz mit Aalen lasse sich besser schützen. Auch jeder Angler konnte in den vergangenen Jahren zunehmende Kormorankolonien entlang der Ufer heimischer Gewässer – und zwar nicht nur in Berlin und Brandenburg – beobachten und sehen, wie leicht sich Kormorane selbst armdicke Aale aus allen möglichen Tiefen holen und fressen.
In einem Gespräch mit dem Landesfischereiverband seien sich die gegenseitigen Argumente im Vorfeld ausgetauscht worden: „Im Ergebnis haben wir uns auf eine inhaltliche Fortführung der bestehenden Regelungen verständigt, um größere Schäden für die Binnenfischerei durch Kormorane zu vermeiden, ohne jedoch den Brutbestand der Vögel insgesamt zu gefährden“, so Tack. Denn der Kormoran ist eine geschützte Vogelart, die nach europäischem Recht in ihrem Bestand überwacht werden muss. Die Gültigkeit der Kormoran-Verordnung wird daher auf zwei Jahre befristet. Nach diesem Zeitraum ist zu überprüfen, wie sich die Regelungen der neuen Kormoran-Verordnung auf den Brutbestand und die Reduzierung fischereiwirtschaftlicher Schäden ausgewirkt hat.
Die neue Kormoran-Verordnung löst die bestehende Verordnung der Landesregierung ab, die am 30. September ausläuft. 1999 gab es eine erste Kormoranverordnung und in den folgenden Jahren immer wieder Neuauflagen. Denn gab es 1990 etwa nur 70 Brutpaare, waren es 2001 bereits rund 2800 Paare. Ab 2011 sank der Bestand wieder auf unter 2000. In diesem Jahr liegt er bei rund 1800 Paaren.